Neue Besuchsregelungen ab 6. Dezember 2021

Die Betriebe der Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin (Spital Oberengadin, Pflegeheim Promulins und Spitex Oberengadin) halten sich strikt an die Vorgaben des Bundesrates bzw. des Kantons Graubünden / des Gesundheitsamts. Gemäss dem Entscheid der Bündner Regierung gelten ab 6. Dezember 2021 folgende Regelungen:

Spital Oberengadin

  • Für alle externen Personen ab 16 Jahren (Besucherinnen und Besucher, Angehörige, Lieferanten etc.) gilt die 3-G-Regel (getestet, genesen, geimpft). Das gültige Zertifikat muss beim Eingang vorgewiesen werden, bitte bringen Sie Ihr Zertifikat mit.
  • Für Kinder unter 16 Jahren gilt ein Besuchsverbot. Davon ausgenommen sind Kinder, die einen Termin in der Praxis für Kinder- und Jugendmedizin oder auf dem Notfall wahrnehmen müssen. Kinder mit einem Termin dürfen nur von einer Begleitperson begleitet werden. Begründete Ausnahmen sind in Absprache mit den Chefärzten oder der Hygieneverantwortlichen möglich.
  • Bei regelmässiger Teilnahme an Betriebstests des jeweiligen Arbeitgebers (mind. 2 x pro Woche) ist das negative Ergebnis per SMS einem Zertifikat "getestet" gleichgestellt.
  • Für Schnelltests im Testcenter Südbünden ist ein Online-Termin notwendig. Bitte beachten Sie die regulären Öffnungszeiten unseres Testcenters.
  • Es gelten weiterhin die Hygieneregeln (Händedesinfektion, Maskenpflicht, Abstand). Sie erhalten eine chirurgische Maske beim Eingang.

Ausnahmen:

  • Begleitpersonen von unterstützungsbedürftigen Patientinnen und Patienten benötigen bei Sprechstunden und im Notfall sowie bei der Begleitung von Kindern bis zum 16. Geburtstag kein Zertifikat. Pro Patientin / pro Patient ist nur eine Begleitperson zugelassen.
  • Für Begleitpersonen aller anderen Patientinnen und Patienten gilt die 3-G-Regel (getestet, genesen, geimpft). Pro Patientin / pro Patient ist nur eine Begleitperson zugelassen.


Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!

Aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit BAG und der Webseite des Kanton Graubündens

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